Die Untere Straßenverkehrsbehörde hat gemäß § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum für den Festumzug zum Landeserntedankfest in Hoyerswerda am 14.09.2025 erteilt und folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
Beschränkungen betreffen:
I. Parken
Das Parken wird am Sonntag, den 14.09. an folgenden Straßen untersagt:
1. von 9:00 bis 14:00 Uhr in der:
Schulstraße von der Steinstraße bis zur Friedrichsstraße
Goethestraße von der R.-Luxemburg-Straße bis zur Schulstraße
Kolpingstraße vom Neumarkt bis zur Schulstraße
Friedrichsstraße (innerer Ast) von der S.-G.-Frentzel-Straße bis zur Kirchstraße
und
2. von 9:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr in der:
Kirchstraße
Alten Berliner Straße von der Teschenstraße bis zur Bautzener Brücke
A.-Einstein-Straße (sofern nicht bereits wegen des Festgeländes verboten).
Zudem gelten bestehende Parkverbote innerhalb der Parkverbotszone im Altstadtkern weiter.
Die Parkverbote sind unbedingt zu beachten, da Fahrzeuge gegebenenfalls kostenpflichtig aus dem Straßenraum entfernt werden müssen.
II. Fahrverkehr
Das Befahren von Straßen mit Fahrzeugen und damit auch das Ein- und Ausfahren in die bzw. aus den einmündenden Straßen, anliegenden Grundstücken oder Parkplätzen wird im Aufstellbereich für den Festumzug sowie entlang der Umzugsstrecke untersagt.
Das betrifft:
die Straßen wie unter 1. aufgeführt am Sonntag im Zeitraum von 10:45 Uhr bis ca. 14:00 Uhr und
die Straßen wie unter 2. aufgeführt am Sonntag im Zeitraum von ca. 12:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr.
Zusätzlich sind von den Sperrungen von ca. 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr auch betroffen:
Bleichgäßchen
Mühlweg
Badergasse
Braugasse
An der Mühle
Schlossergasse
Am Haag
Teschenstraße im Abschnitt Fischerstraße bis Alte Berliner Straße
D.-Bonhoeffer-Straße (Zufahrt zu Adressen Nr. 1 bis 20).